AGB Verkaufs- und Lieferbedingungen

der TA Triumph-Adler West GmbH

1. Geltung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Verträge, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklich schriftlichen Zustimmung abgeändert oder ausge-schlossen werden. Eine Aufhebung oder Änderung einzelner Vertragsbestandteile gilt nur für den jeweiligen Vertragsabschluss.

2. Gegenbedingungen
Einkaufsbedingungen unserer Kunden, die unseren Geschäftsbedingungen entgegenstehen, sind unwirksam, auch dann, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

3. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Abbildungen in Drucksachen, Beschaffenheitsangaben aller Art sind nur annähernd maßgebend.

4. Preise
Unsere Preise sind freibleibend.

5. Vertragsabschluss
Alle Verträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.

6. Lieferung
Lieferzeiten werden von uns nach sorgfältiger Abstimmung genannt und nach Möglichkeit eingehalten, wichtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorausgesetzt. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
Fälle höherer Gewalt und sonstige störende Ereignisse, deren Eintritt wir nicht zu vertreten haben und deren Fortdauer wir nicht oder nur mit unzumutbaren Anforderungen beeinflussen können, verlängern - wenn sie die Erbringung unserer Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen - die Fristen für die von uns geschuldeten Lieferungen und Leistungen in angemessenem Umfang. Dauert eine derartige Behinderung unserer Leistungen länger als drei Monate oder ist festzustellen, dass eine derartige Behinderung länger als drei Monate dauern wird, so haben beide Seiten das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne hierdurch zu Schadensersatzleistungen oder sonstigen Kompensationen verpflichtet zu sein.Vertragliche oder gesetzliche Rücktritts- oder Kündigungsrechte des Kunden werden durch die vorstehenden Regelungen nicht berührt. In jedem Fall eines Lieferverzuges ist uns durch den Kunden eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der schriftlichen Auftragsbestätigung. Sind bis dahin noch nicht alle Ausführungseinzelheiten geklärt, verschiebt sich der Beginn der Lieferfrist bis zu deren endgültigen Klärung. Unsere Lieferfristen verlängern sich um den Zeitpunkt, um den der Besteller mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber aus diesem oder einem anderen Vertrag in Verzug ist. Unsere Rechte aus Verzug des Bestellers werden hiervon nicht berührt. Übernehmen wir nach dem Auftrag den Transport der Ware, so sind wir, so weit uns keine Anweisung zur Versandart gemacht wird, berechtigt, über die Versendungsart nach eigenem Ermessen zu entscheiden, Liefern wir außerhalb eines Umkreises von 50 km Waren an, übernehmen wir kein Transportrisiko. Wünscht der Besteller insoweit eine Versicherung, so geht dies zu seinen Lasten. Eine Versicherungspflicht besteht für uns nicht. Haben wir den Transport der bestellten Ware in einem Umkreis von 50 km übernommen und die Ware dort abgeliefert, können Schadensersatzansprüche wegen irgendwelcher Transportschäden nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, der Besteller beweist, dass diese Schäden während des Transportes aufgetreten sind. Wir behalten uns vor, bei Bestellungen unter einem Nettowarenwert von 160,- Euro Porto und Verpackungskosten zu berechnen. Klein Aufträge bis 50,- Euro netto können nur gegen Berechnung von 5,- Euro Mindermengenzuschlag entgegengenommen werden.

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-)Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, so weit ihr Wort die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollen Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Werden einzelne Forderungen des Verkäufers in ein Kontokorrent aufgenommen und wird ein Saldo gezogen und anerkannt, so berührt dies den Eigentumsvorbehalt nicht. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware, so geht die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns über. Außerdem ist der Wiederverkäufer verpflichtet, die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt zu veräußern. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist gegen alle Risiken zu versichern und sachgemäß zu lagern. Der Käufer hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehalts die Ware in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und notwendige Reparaturen sofort auf seine Kosten ausführen zu lassen. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware beim Besteller gepfändet oder sonst wie in Anspruch genommen, so sind wir sofort zu benachrichtigen. Alle Kosten der Freimachung gehen zu Lasten des Bestellers, auch dann, wenn ihn ein Verschulden nicht trifft. Wir sind berechtigt, bei Nichterfüllung der Verpflichtung seitens des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug, Wechselprotest usw. - die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sofort unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes Bestellers zurückzuverlangen und in Besitz zu nehmen. Die Zurücknahme bedeutet nur bei unserer ausdrücklichen Erklärung ein Rücktritt vom Vertrag. Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt vorbehalten. Alle uns hierdurch entstehenden Kosten trägt der Käufer. Wir sind berechtigt, unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Käufers, den wieder in Besitz genommenen Kaufgegenstand durch freihändigen Verkauf best möglichst zu verwerten. An Kostenvoranschlägen, Formularentwürfen, Organisationsvorschlägen und Plänen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Jede Weitergabe an Dritte - auch auszugsweise oder in Kopien - ist ohne unsere Einwilligung untersagt.

8. Zahlung
Zahlungen dürfen nur an uns direkt oder an von uns bevollmächtigte Personen geleistet werden. Zahlungsbedingungen: Innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Anderslautende Zahlungsbedingungen müssen ausdrücklich mit uns schriftlich vereinbart sein. Die Annahme von Wechseln behalten wir uns im Einzelfall vor. Schecks oder Wechsel werden zahlungshalber entgegengenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Diskontspesen und Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei Zahlungsverzug, Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten, Einleitung von Konkurs und Vergleichsverfahren haben wir das Recht, alle aus der Geschäftsverbindung bestehenden Schulden für sofort fällig zu erklären, auch wenn sie durch Wechselannahme gestundet sind. Außerdem sind wir in Fällen des Zahlungsverzuges des Bestellers unbeschadet aller anderen Rechte befugt, eine Nachfrist zu setzen und vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller kann gegenüber unseren Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht nicht geltend machen und auch nicht aufrechnen, es sei denn, dass wir die Forderung, mit der aufgerechnet wird oder wegen derer ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht wird, anerkannt haben oder diese Forderung rechtskräftig festgestellt ist. Der Besteller ist insbesondere nicht berechtigt, bei Teillieferungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, weil nur ein Teil der Lieferung erbracht worden ist, er ist in jedem Fall verpflichtet, den angelieferten Teil zu bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Jahreszinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz, mindestens aber 5% z u verlangen. Tritt nach dem Vertragsschluss eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ein bzw. sonstige Umstände, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages durch den Kunden fraglich erscheinen lassen, so sind wir berechtigt, auch noch nicht fällige Forderungen mit sofortiger Wirkung für fällig zu erklären. Werden für einen Teil des vereinbarten Kaufpreises Waren in Zahlung genommen, so kann ein vereinbarter Barzahlungsrabatt nur für den verbleibenden Restbetrag gewährt werden. Vereinbarte Skonti können nicht gewährt werden, wenn sich der Kunde mit der Zahlung anderer Lieferungen oder Leistungen aus der Geschäftsverbindung mit uns in Rückstand befindet. Wir sind berechtigt, für unsere Forderungen, ob diese fällig sind oder nicht, jederzeit Sicherheiten zu verlangen.
Wir sind berechtigt, bei Organisationsmitteln, die in Sonderanfertigungen erstellt werden, die sich aus der Sonderanfertigung ergebenden Mehr- oder Minderlieferungen zu berechnen. Sonderanfertigungen sind zahlbar: jeweils 1/3 der Gesamtsumme bei Auftragserteilung, Lieferung und Montagebeendigung.

9. Gewährleistung
Für die von uns gelieferten Waren leisten wir Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Typs des Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit für die Dauer von 12 Monaten ab Übergabe des Kaufgegenstandes. Grundlage für die Dauer der Gewährleistung ist die Schuldrechtsreform (Stand 01.01.2002), in der die Gewährleistungsdauer zwischen Geschäftsleuten auf 12 Monate festgelegt wird. Die Ansprüche des Käufers beschränken sich zunächst auf die Beseitigung auftretender Fehler; die der Käufer unverzüglich nach deren Feststellung gegenüber dem Verkäufer anzuzeigen hat. Die Nachbesserungen haben unverzüglich nach den technischen Erfordernissen entweder durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn, Material- und Frachtkosten zu erfolgen. Ersetzte Teile werden Eigentum von Triumph-Adler Westfalen GmbH. Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewähr-leistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr auf Grund des Kaufvertrages geleistet. Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Käufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler nach 2 Reparaturversuchen im ursächlichen Zusammenhang damit steht, dass der Käufer einen Fehler nicht rechtzeitig angezeigt oder unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat oder er den Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht hat oder in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller/Importeur nicht genehmigt hat oder wenn der Kaufgegenstand in einer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder schließlich wenn der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche uns gegenüber - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, sofern sie nicht durch den Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultiert. So weit wir hiernach für leicht fahrlässig verursachte Schäden haften, ist unsere Ersatzpflicht der Höhe nach auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Auch so weit Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, denen keine besondere Leistungsaufga ben übertragen sind, einen Schaden grobfahrlässig verursachen, der keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten darstellt, beschränkt sich unsere Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für eine zwingende Haftung, z. B. beim Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften, eine Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes etc. So weit wir im Rahmen unseres Geschäftsverkehrs unentgeltliche technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden, geschieht dies unter Ausschluss jeglicher Haftung.

10. Nichtabnahme bestellter Ware
Wir sind berechtigt, im Falle der Nichtabnahme bestellter Ware 15% des Kaufpreises als Schadensersatz zu verlangen, ohne dass ein Schadensnachweis in dieser Höhe erforderlich ist. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.

11. Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile, für sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, auch für Klagen im Wechsel- und Urkundenprozess, ist: Dortmund.
Es gilt ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechtsübereinkommen.

12. Schlussbestimmungen
Ansprüche aus diesem Vertrag können nicht ohne unsere Zustimmung abgetreten werden. Ist ein Teil oder sind Teile unserer Geschäftsbedingungen, gleich aus welchem Grund, unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Teile dieser Bedingungen nicht. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung über die Aufhebung dieser Schriftklausel.
Wir weisen darauf hin, dass wir im Sinne des Bundesdatenschutzes Daten über unsere Kunden und die Geschäftbeziehung speichern und verarbeiten.